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Wie schütze ich meine Geschäftsidee?

Stefan Wittwer
24/11/2020
Business 101

Viele NeugründerInnen am Anfang ihrer Startup-Laufbahn fragen sich, wie sie ihre kostbare Geschäftsidee vor Imitation durch Konkurrenten schützen können. Dabei vergisst man schnell einmal, wie der Schutz von geistigem Eigentum tatsächlich funktioniert.

Nehmen wir an, ich hätte eine originelle Geschäftsidee für ein Shooter-Game, bei dem das einzige Ziel ist, möglichst viele Lampen in einer Stadt zu zerstören. Kann ich andere davon abhalten, dieses Konzept zu kopieren? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir zuerst besser verstehen, wie geistiges Eigentum funktioniert.

Wenn Personen oder Unternehmen viel Aufwand in die Entwicklung einer Innovation oder in ein Werk investieren, möchten sie nicht, dass andere diese Arbeit ohne Erlaubnis vervielfältigen und davon profitieren können. Um dies zu verhindern und so sicherzustellen, dass Firmen trotzdem wertvolle Forschung betreiben und KünstlerInnen kreative Werke gestalten, gibt es Schutzrechte. Diese stellen den UrheberInnen für gewisse Zeit sicher, dass andere ihr geistiges Eigentum nicht kopieren können. Je nachdem, ob es sich dabei um eine Erfindung, ein kreatives Werk oder eine Marke handelt, unterscheidet sich das Schutzrecht. Diese Rechte wollen wir uns näher ansehen.

Copyright

Das Copyright ist ein Schutz für kreative Werke, darunter Literatur, Kunst, Computerprogramme und Ähnliches. Es tritt mit dem Erschaffen eines Werkes automatisch in Kraft und kann auch an eine andere Person oder Firma übertragen werden.

In der Schweiz erlischt das Copyright 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, bei Computerprogrammen bereits nach 50 Jahren. Während der Schutzfrist dürfen Dritte dein Werk nicht kopieren oder weiterverbreiten, auch nicht, wenn sie es abändern. Danach kann das Werk frei vervielfältigt werden. Wenn dein Copyright verletzt wird, hast du das Recht, urheberrechtsverletzende Inhalte entfernen zu lassen oder bei einem Gericht zu klagen.

Das bekannte Copyrightsymbol

Das verbreitete Copyrightsymbol «©» oder Kennzeichnungen wie «Alle Rechte vorbehalten» sind nicht notwendig, damit das Copyright gilt. Sie werden primär dazu verwendet, um Aussenstehende auf das bestehende Urheberrecht hinzuweisen. Das Fehlen eines Copyrighthinweises bedeutet nicht, dass das Copyright nicht gilt.

Wichtig ist, dass nur die Umsetzung geschützt werden kann, nicht jedoch die Konzepte und Ideen selbst. So darfst du beispielsweise nicht den Code von Microsoft Excel kopieren oder einen eigenen Cartoon mit Mickey Mouse erstellen. Hingegen steht es dir völlig frei, ein eigenes Tabellenkalkulationsprogramm zu entwickeln oder eine neue Mausfigur für einen Zeichentrickfilm zu verwenden – die Ideen und Konzepte sind weiterhin frei verwendbar. 

Markenzeichen

Als Marke können fast alle Kennzeichen verwendet werden, mit denen ein Geschäft sein Angebot von anderen unterscheidet. Solange die Marke in Verwendung und nicht zu allgemein oder irreführend ist, kann sie durch eine kostenpflichtige Eintragung im Markenregister geschützt werden.

Hier einige der häufigsten Markentypen:

1. Wortmarken (Wörter, Slogans, Buchstaben- oder Zahlenkombinationen), 2. Bildmarken, 3. Kombinierte Wort-/Bildmarken, 4. Akustische Marke (Jingle/Audiologo)

Inhaber einer eingetragenen Marke haben das ausschliessliche Recht, diese zur Kennzeichnung der eigenen Produkte und Dienstleistungen zu verwenden. Es ist daher sinnvoll, vor dem Eingehen der Geschäftstätigkeit zu prüfen, ob der gewünschte Markenname eine bereits eingetragene Marke ist.

Eingetragene Marken müssen nicht zwingend mit dem Symbol «®» gekennzeichnet werden. Es ist jedoch verbreitet, um auf den Markenschutz hinzuweisen. Den Schutzvermerk zu verwenden, ohne die Marke eingetragen zu haben, ist strafbar. Die Symbole TM (Trademark) und SM (Service Mark) können frei verwendet werden. Die Verwendung der Marke ohne Eintragung gewährt allerdings nur sehr eingeschränkte Schutzrechte.

Patent

Mit einem Patent lassen sich Erfindungen schützen. Auch hier gilt, dass grobe Ideen allein nicht geschützt werden können. Während 20 Jahren kann anderen untersagt werden, das Patent gewerblich zu nutzen, sodass man ein Quasimonopol auf die Erfindung hat. Danach ist die Erfindung für alle frei verwendbar.

Damit ein Patent angemeldet werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen gelten:

1. Die Erfindung ist neu. Wenn die Erfindung bereits öffentlich zugänglich bekannt ist, gehört sie zum aktuellen Stand der Technik und ist nicht patentierbar.

2. Die Erfindung ist erfinderisch. Wenn eine Erfindung zu selbstverständlich ist, kann sie nicht geschützt werden.

3. Die Erfindung ist gewerblich anwendbar. Wenn die Erfindung in Realität gar nicht umgesetzt oder gewerblich reproduziert werden kann, kann sie nicht geschützt werden.

Beachte, dass Softwareerfindungen in der Schweiz nicht patentiert werden können. Programmcode ist durch das Copyright geschützt. Informiere dich, welche weiteren Einschränkungen gelten.

Beispiel einer technischen Zeichnung aus Patent in der europäischen Patentdatenbank

Die Anmeldung eines Patentes erfolgt in der Schweiz direkt durch das Institut für geistiges Eigentum und ist mit Gebühren verbunden. Dieser Prozess ist zeitaufwändig und komplex, weshalb es sehr empfehlenswert ist, einen Patentanwalt zu konsultieren.

Design

Im rechtlichen Sinne sind Designs neue, kreative Gestaltungen wie Muster, Aufdrucke auf Etiketten oder auch Formobjekte wie Stühle oder Lampen. Solange die Designs neu sind und sich im Gesamteindruck genügend von anderen Designs abheben, können sie durch ein Eintragungsgesuch beim Institut für geistiges Eigentum geschützt werden.

Beispiel einer Zitruspresse unter Designschutz

Ein Design ist ab Anmeldung fünf Jahre geschützt und kann danach jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden. Maximal lässt sich ein Design 25 Jahre lang schützen. Bei einer Eintragung ist pro Design grundsätzlich mit einer Grundgebühr von 200 Fr. zu rechnen.

Ideen lassen sich nicht schützen – alles andere schon

Ein häufiger Irrtum angehender UnternehmerInnen ist, dass man die eigene Geschäftsidee unbedingt schützen muss. Wie du oben erkannt hast, gibt es für Ideen selbst aber kein Schutzrecht. Das ist auch richtig so – Ideen sind grundsätzlich wertlos. Sie sind Gefässe voller Potential, die erst durch ihre Umsetzung an Wert gewinnen. Auch wenn mir fünf Jahre vor Steve Jobs die Idee für das iPhone gekommen wäre, hätte mir das nur wenig genützt. Der Geschäftswert kommt nicht durch eine Idee, sondern durch die Investition von Arbeit. Da ich für die Umsetzung viel Aufwand investieren muss, kann ich diese dann auch schützen.

Um auf unser Anfangsbeispiel zurückzukommen: Ich kann niemanden davon abhalten, meine Idee zu kopieren und ein eigenes Lampen-Shooter-Game auf den Markt zu bringen. Aber die Grafiken, Soundeffekte und der Code meiner Umsetzung des Games sind urheberrechtlich geschützt. Ebenso könnte ich den Namen meines Spiels durch Markeneintragung schützen. Wenn ich eine originelle Lampe aus meinem Game als Merchandise verkaufe, könnte ich einen Antrag auf Designschutz stellen, damit andere keine zu ähnlichen Lampen verkaufen können. Und wenn ich für diese Lampe eine bahnbrechende, neue Leuchttechnologie erfinde, kann ich diese je nach Neuheitsgehalt allenfalls patentieren lassen.

Quellenhinweise

Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum (IGE), Urheberrechtsgesetz (UrG)

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